Förderverein St. Anna Hellenthal

 

Idee / Gründung
Der Förderverein wurde am 20.02.2024 auf Initiative des Kirchenvorstandes der Kirchengemeinde St. Anna gegründet. Hintergrund sind die im Bistum Aachen im Rahmen des Projektes „Heute bei Dir“ bevorstehenden Umstrukturierungen, innerhalb derer die örtlichen Kirchengemeinden in größeren Verbünden aufgehen werden. Daneben gehen alle Prognosen von kontinuierlich zurückgehenden Kirchensteuermitteln aus, so dass sich die finanziellen Spielräume auch an der Basis weiter reduzieren werden.
 
 
Förderzweck
Wir fördern
 
  • den Erhalt, die Pflege, Ausstattung und den Unterhalt der Pfarrkirche St. Anna und der zum Kirchenanwesen gehörenden Gebäude, also Pfarrhein, Pfarrhaus, Kindergarten und Point;
  • die Unterstützung von kirchlichen Projekten, Aktivitäten und neuen Initiativen im Kernort Hellenthal
  • Dabei unterstützen wir vor allem auch die Arbeit
    • unseres Pfadfinderstammes St. Georg
    • des Kirchenchores St. Anna
    • der kfd Frauengemeinschaft St. Anna Hellenthal
    • unserer Messdienerinnen und Messdiener
    • unseres Liturgiekreises
    • des Kindergartens Profinos St. Anna
    • der K.O.T. Point Hellenthal
 
 
Der Verein arbeitet ähnlich wie der Förderverein einer Schule. Die Verantwortung für die „normalen“Ausgaben bleiben bei den kirchlichen Institutionen. Der Verein wird dann einspringen, wenn für ein Vorhaben das Geld nicht reicht. Der Verein möchte keine Gebäude übernehmen, sondern das kirchliche Leben in Hellenthal fördern.
 
 
Dabei streben wir eine enge Kooperation mit der jetzt noch bestehenden Kirchengemeinde St. Anna und unserer Gemeinschaft der Gemeinden Hellenthal/Schleiden, bzw. deren geplanten Nachfolgeinstitutionen an.
 
 
Rechtsform
 
Bei unserem Förderverein handelt es sich um einen rechtlich selbständigen, im Vereinsregister eingetragenen Verein, der rechtlich absolut unabhängig von der Kirche ist. Der Vorstand des Vereins wird ausschließlich von den Mitgliedern des Vereins gewählt.
Der gemeinnützige Förderverein ist selbstlos tätig und verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Ziele. Mitgliedsbeiträge und Spenden sind steuerlich abzugsfähig.
 
 
Mitglieder
 
Mitglied kann jede natürlich Person, jede juristische Person oder Personenvereinigung werden, die bereit ist, Ziele und Satzungszweck des Vereins nachhaltig zu fördern. Minderjährige bedürfen der Einwilligung ihrer gesetzlichen Vertreter. Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt (jederzeit möglich durch schriftliche Erklärung) oder Ausschluss.
 
 
Mitgliedsbeiträge
 
Der jährliche Mitgliedsbeitrag wurde von der Gründungsversammlung am 20.02.2024 auf 20,00 € festgelegt und per Lastschrift eingezogen.
 
 
Organe
Organe des Fördervereins sind
  • die Mitgliederversammlung
  • der Vorstand.
Die Mitgliederversammlung wählt den Vorstand, setzt die Mitgliedsbeiträge fest, entscheidet über den Rechenschaftsbericht des Kassierers und die Entlastung des Vorstandes sowie Änderungen und Ergänzungen der Satzung. Sie kann Vorschläge zur satzungsmäßigen Verwendung der Mittel unterbreiten. Eine Mitgliederversammlung findet mindestens jährlich statt.
 
 
Der Vorstand besteht aus 6 Mitgliedern, der/dem Vorsitzenden, der/dem stellvertretenden Vorsitzenden, der/dem Kassierer/in, dem/der Schriftführer/in und zwei Beisitzer/innen. Der Vorstand entscheidet über die Verwendung der Mittel.